+++Schlagzeile+++

Im September 2024 findet kein Frauenlauf Laupheim statt!

 

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für den 5. Frauenlauf Laupheim 2022

 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmer:innen und dem Veranstalter des „5. Frauenlauf Laupheim 2022“ gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. 

  • §1 Allgemeines
  1. Der „5. Frauenlauf Laupheim 2022“ ist eine Veranstaltungsmarke der ALTHO sport events GbR, vertreten durch die Gesellschafter Alexander Schwarz und Thorsten Schmid, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim, Telefon: +49 (0)7392 / 92 84 750, E-Mail: info(at)frauenlauf-laupheim.de.
  2. Das vorliegende Reglement regelt für jede/r Teilnehmer/in der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen der Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen.
  3. Der „5. Frauenlauf Laupheim 2022“ ist eine Sportveranstaltung. Um am Event teilnehmen zu können, meldet sich die Läuferin bei der Veranstaltung an und führt diese dann am 18. September 2021 unter Einhaltung des Reglements aus.
  4. Der Veranstalter besitzt für das Event die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Wetter, Staatstrauer, Pandemieverordnungen etc.) - auch noch zeitlich kurz vor Beginn - die Dauer des Laufes im angemessenen Umfang zu verändern oder auch die Veranstaltung komplett abzusagen.
  5. Bei der Durchführung der Veranstaltung handelt es sich nicht um eine Veranstaltung, die den Vorgaben des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) unterliegt. Mangels Versicherung über den DLV ist jede/r Teilnehmer/in für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Für die Dauer und Durchführung der Veranstaltung besteht eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.
  6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen ein/e Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen.
  • §2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit
  1. Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Profisportler, die zum Start 12 Jahre und älter sind. Kinder ab 12 Jahren sind berechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen, sofern die Aufsichtspflicht eines Erziehungsberechtigten gegeben ist.
  2. Teilnahmevoraussetzung ist das Vorliegen der Anmeldebestätigung sowie einer offiziellen Startnummer der Veranstaltung. Die Startnummer sollte gut sichtbar an der Brustseite und unverändert beim Lauf getragen werden und darf nicht weitergegeben werden.
  3. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt. Startberechtigt sind damit Personen, die ausreichend trainiert haben und weder sich noch Andere durch die Teilnahme in Gefahr bringen.
  4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Ausdauerwettbewerb handelt, dessen Dauer zirka eine Stunde beträgt und daher einer intensiven physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen.
  5. Jede/r Teilnehmer/in versichert, dass er/sie bei sich keine Erkrankungen oder Beeinträchtigungen bekannt sind, welche die Teilnahme an der Veranstaltung verhindern oder die Gesundheit durch die Teilnahme beeinträchtigen. Ein Startverbot besteht insbesondere, wenn der/die Teilnehmer/in unter Einfluss von Alkohol oder illegalen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten steht, welche die Fähigkeit zur sicheren Teilnahme an der Veranstaltung in irgendeiner Weise beeinträchtigen.
  6. Der/die Teilnehmer/in akzeptiert, dass die Teilnahme an dieser Veranstaltung ein echtes Verletzungs- oder Todesrisiko birgt und sie aufgrund der Art der Veranstaltung unter allen Umständen für ihre eigene Sicherheit und ihr eigenes Wohlbefinden verantwortlich ist.
  • §3 Wettbewerb, Zeitpunkt des Laufs & Dauer
  1. Im Rahmen der Veranstaltung darf zirka 60 Minuten gelaufen werden. Eine kürzere Zeitspanne zu laufen ist ebenfalls zulässig.
  2. Jede/r Teilnehmer/in absolviert ihren Lauf am 18. September 2022, an dem Veranstaltungsort, welcher durch den Veranstalter bekannt gegeben wurde. Die Strecke wird vom Veranstalter in der jeweiligen Ausschreibung vorgegeben. Jede/r Teilnehmer/in ist für die Einhaltung der vorgebener Route selbst verantwortlich und verpflichtet sich, die Strecke nicht abzukürzen.
  • §4 Anmeldung, Zahlung und Leistungen/Auszeichnungen
  1. Die Anmeldung sowie die Zahlung erfolgen online über die Buchungsseite des Veranstalters. Nach der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer/in eine Bestätigung. Erst die Bestätigung führt zu einem rechtsgültigen Vertrag. Die Anmeldung ist verbindlich.
  2. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist per PayPal oder Banküberweisung möglich.
  3. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets (hier die Startberechtigung) in Verbindung mit Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  4. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, wenn der/die Teilnehmer/in aufgrund von Krankheit oder eines von ihr zu verantwortenden Ereignisses nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Eine Rückerstattung der Meldegebühr erfolgt nur, wenn die Absage der Veranstaltung oder der Veranstaltungsabbruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
  5. Eine Rückererstattung der Meldegebühr (100%) erfolgt nur, wenn der/die Teilnehmer/in die Zusatzleistung "Risikolose Anmeldung" dazu gebucht hat und ein ärztliches Attest bis spätestens am Veranstaltung vorlegen kann.
  6. Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (einschließlich nationaler Trauer oder behördlichen Sicherheitsvorkehrungen aufgrund von Pandemien, Kriegen etc.) absagen, ohne dass dem Teilnehmer ein Schadensersatzanspruch für persönliche Aufwendungen zusteht. Sollte die Veranstaltung pandemiebedingt (COVID-19) wegen behördlichen Auflagen abgesagt werden, erfolgt im Ermessen des Veranstalters eine virtuelle Austragung im Jahr 2022 oder eine Übertragung des Startplatzes ins Folgejahr.
  7. Erfolgt die Anmeldung nicht durch den/die Teilnehmer/in persönlich, sondern über einen Dritten, so ist dieser Vertragspartner. Er fungiert als Ansprechpartner gegenüber dem Veranstalter. Gleichsam ist er dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer:innen die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt sie dies dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle durch sie gemeldeten Personen.
  8. Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung zu der Veranstaltung von den gesetzlichen Vertretern erfolgen, die damit ihre Einwilligung zur Teilnahme des Minderjährigen erklären. Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung im Namen des minderjährigen Teilnehmers und erklären, dass dieser in der Lage ist, den Lauf zu bestreiten.
  9. Jede/r angemeldete Teilnehmer/in erhält eine Startnummer und kann damit an der Verlosung von diversen Preisen teilnehmen. Jede/r angemeldete Teilnehmer/in muss die persönliche Startnummer am Vortag oder am Veranstaltungstag an den eingerichteten Ausgabe-Schaltern abholen. Das Abholen der Startnummer  durch eine Dritte Person ist zulässig.
  10. Analog zu jeder Startnummer gibt es ein Los, mit dem der/die Teilnehmer/in an einer Verlosung teilnehmen kann. Die Teilnehmer erkennen an, dass die Teilnahmegebühr für den Startplatz bei der Veranstaltung und nicht für den Kauf eines der Preise gilt.
  11. Die Verlosung der Preise erfolgt am Veranstaltungstag nach den Siegerehrungen durch händische Ziehung der Losnummern durch den Veranstalter oder einer beauftragten Person. Die Abgabe der Preise erfolgt nur an anwesende Personen, gewonnene Preise werden nicht nachgesendet, Dritte können keine Preise entgegen nehmen. Für verloste Dienstleistungen erhält der Gewinner einen Wertgutschein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  12. Nach der Veranstaltung stellt der Veranstalter bzw. der beauftrage Dienstleister die Ergebnislisten sowie die Finisher Urkunde online auf der Homepage www.firmenlauf-oberschwaben.de zur Verfügung
  • §5 Zeitmessung
  1. Eine Zeitmessung ist vom Veranstalter zur Erfassung der (Netto-)Laufzeit vorgesehen und wird durch einen beauftragten Dienstleister durchgeführt. Der Leistungsgedanke spielt bei dieser Veranstaltung aber eine untergeordnete Rolle. Eine Teilnahme ist auch ohne Zeitmessung möglich.
  • §6 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung

Jede/r Teilnehmer:in beachtet die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme:

  1. Der/die Teilnehmer:innen müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsregeln halten.
  2. Jede/r Teilnehmer:in hat sich während des Laufs im Verkehr und im Gelände vorausschauend und vorsichtig zu verhalten. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahrten ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen (trotz Sperrung).
  3. Teilnehmer:innen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer (Läufer wie auch Spaziergänger oder Verkehrsteilnehmer) geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
  4. Umweltbeeinträchtigungen jeder Art sind zu unterlassen. Insbesondere sind Verpflegungsverpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen.
  5. Jede/r Teilnehmer:in ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich und muss auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten.
  • §7 Haftung
  1. Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter beauftragten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
    Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird durch den Veranstalter keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte.

  4. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

  • §8 Datenschutz und Medienrechte
  1. Die bei Anmeldung von der Teilnehmerin angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der Teilnehmerin auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt die Teilnehmerin in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

  2. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (analoge oder digitale Filme, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, weiterverarbeitet und veröffentlicht werden, soweit die sonstigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Kunsturhebergesetzes) eingehalten werden.

  3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen Dritten (derzeit race result Timing BW GmbH, Nachtigallenweg 19, D-71032 Böblingen) zum Zweck des Abgleichs der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

  4. Es werden personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

  5. Es werden personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Überprüfung und Darstellung des aktuellen Meldestatus im Internet veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

  6. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. weitere Daten werden im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der in Abs.1 genannten Daten zu diesem Zweck ein. Die individuelle ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) bleibt von dieser Einwilligung unberührt.

  7. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 3, 5 und 6 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

  • §9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: 28.06.2022

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